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Dokument-ID: 690992
6.1.5 Arbeitsplatzevaluierung (§ 4 PSA-V)
Arbeitgeber/innen müssen bei der Ermittlung und Beurteilung der für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer/innen bestehenden Gefahren gem § 4 ASchG auch die Belastungen und sonstigen Einwirkungen, die den Einsatz von PSA erforderlich machen, berücksichtigen und gem § 5 ASchG dokumentieren.