Neu
Dokument-ID: 1122803
4.7 Arbeitsmedizinischer Fachdienst (AFa)
Mit BGBl I Nr 115/2022 wurde eine Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) kundgemacht, die mit 1. Juli 2022 rückwirkend in Kraft getreten ist. Zur Unterstützung der Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner (AMED) bei ihrer Tätigkeit kann nun auch ein arbeitsmedizinischer Fachdienst (AFa) eingesetzt werden (§ 82c ASchG).