© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 451824

Maria Lang - Eva Maria Marat | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2 Beschäftigung von Frauen

  • Arbeitnehmerinnen dürfen mit Arbeiten, die infolge ihrer Art für Frauen eine spezifische Gefahr bewirken können, nicht oder nur unter Einschränkungen beschäftigt werden (§ 6 Abs 4 ASchG). Die Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen BGBl II Nr 356/2001 wurde mit BGBl II Nr 230/2015 ab 01.09.2015 ersatzlos aufgehoben, da sie zur EU-Richtlinie 2006/54/EG in Widerspruch stand.
  • Besondere Beschäftigungsverbote für Arbeitnehmerinnen gelten während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und für stillende Mütter. Diese Verbote sind im Mutterschutzgesetz 1979 geregelt und gelten seit der Novelle BGBl I 149/2015 auch für freie Dienstnehmerinnen.
  • Bei jugendlichen Arbeitnehmerinnen sind zusätzlich die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche zu beachten.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Das ASchG in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop