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Dokument-ID: 451462
3.5.2 Bescheid: gesundheitlich nicht geeignet
Ein solcher Bescheid kann von Amts wegen oder auf Antrag des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers auf der Grundlage eines Untersuchungsbefundes erlassen werden. Ein solcher Bescheid kann mit der Beurteilung des untersuchenden Arztes übereinstimmen oder davon abweichen.