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Dokument-ID: 299786
13.6.6 Funde
Sprengarbeiten – Funde
Werden Sprengmittel gefunden, so ist unverzüglich der Sprengbefugte oder Arbeitgeber zu informieren. Auf keinen Fall dürfen die gefundenen Sprengmittel berührt werden, nach Möglichkeit soll die Fundstelle auch nicht unbeaufsichtigt gelassen werden, bis der Sprengbefugte eintrifft und die weiteren Schritte (zB Beseitigung des Versagers oder Vernichtung, wenn es sich um unbrauchbare Sprengmittel handelt) veranlasst.