3.1.3 Berufskrankheiten und Muskel-Skelett-Erkrankungen
Berufskrankheiten sind Schädigungen der Gesundheit, die durch die versicherte Tätigkeit entstanden sind und meist chronisch verlaufen. Die Regelungen zu Berufskrankheiten sind im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) zu finden. Alle Erkrankungen, die als Berufskrankheit gelten, werden in einer Liste als Anlage 1 des ASVG angeführt oder können mittels Generalklausel anerkannt werden. Die Generalklausel betrifft allerdings ausschließlich Krankheiten, die durch die Verwendung schädigender Stoffe oder Strahlen entstanden sind.