7.3.2 Die Welten der „Arbeitsstoffe“ und der „Innenraumschadstoffe“
Eine der zentralen Fragen bei der Bewertung der Luft von Arbeitsstätten ist, in welcher der „Welten“ wir uns bewegen: in der Welt der „Arbeitsstoffe“ oder in der Welt der „Innenraumschadstoffe“. Werden in einem Raum gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe (in Deutschland auch „Gefahrstoffe“ genannt) oder bestimmte biologische Arbeitsstoffe eingesetzt oder entstehen solche, befinden wir uns in der Welt der „Arbeitsstoffe“. Zur Beurteilung der Belastung durch gefährliche Arbeitsstoffe können gesetzliche Grenzwerte, andere Grenzwerte (zB DNEL, betriebsinterne Grenzwerte), die chemikalienrechtliche Einstufung sowie andere Informationen zu den Arbeitsstoffen sein. Gesetzliche Grenzwerte zur Beurteilung dieser Stoffe sind so genannte MAK-Werte (Maximale Arbeitsplatzkonzentrationen) oder TRK-Werte (Technische Richtkonzentrationen). Biologische Arbeitsstoffe sind ein Sonderfall, für diese gelten spezielle Regeln, die in der Verordnung biologische Arbeitsstoffe (VbA) zu finden sind.