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Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3 Eigeninitiative der ArbeitgeberInnen

Verbesserungen der Arbeitsbedingungen

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) geht – in Übereinstimmung mit den EG-Richtlinien – von einer stärkeren Eigenverantwortlichkeit der Arbeitgeber und von ihrer Verpflichtung zur Eigeninitiative und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen aus. Arbeitgeber dürfen sich nicht darauf beschränken, die konkreten Mindestanforderungen der einschlägigen Vorschriften zu beachten und die Aufträge der Behörden abzuwarten, sondern sie müssen selbst aktiv werden und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen anstreben. Grundlage für die Umsetzung auf betrieblicher Ebene muss der jeweilige Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie der sonstigen einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse sein.

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