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Dokument-ID: 299623
13.4 Transport von Sprengmitteln
Sprengmittel – Transport
Die Beförderung von Sprengmitteln außerhalb des Betriebes hat nach den Bestimmungen des Gefahrgutbeförderungsgesetzes – GGBG, BBGl I Nr 145/1998 zu erfolgen. Der Transport von Sprengmitteln innerhalb der Arbeitsstätte, Arbeitsstelle oder Baustelle ist in der Sprengarbeitenverordnung geregelt.