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Neu Dokument-ID: 454178

Patricia Jenner - Ernst Piller | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.1 Allgemeine Bestimmungen

ArbeitnehmerInnen dürfen nicht gefährdet werden durch

  • ungenügende Standfestigkeit
    • der Unterlage,
    • der Lagerung selbst,
    • der verwendeten Einrichtungen;
  • Beschaffenheit der Gebinde und Verpackungen,
  • Böschungswinkel von Schüttgütern,
  • Abstand zwischen den Lagerungen oder zu anderen Einrichtungen,
  • mögliche äußere Einwirkungen.

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