2 Arbeitsmittelverordnung – Übersicht
Der 3. Abschnitt ASchG über Arbeitsmittel wurde mit der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über den Schutz der ArbeitnehmerInnen bei der Benutzung von Arbeitsmitteln (Arbeitsmittelverordnung – AM-VO), BGBl II Nr 164/2000 vom 16. Juni 2000, näher geregelt. Die AM-VO ist am 1. Juli 2000 in Kraft getreten und ersetzt zahlreiche durch das ASchG übergeleitete Arbeitsmittelregelungen ua der ADSV, AMGSV, Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung, Eisen- und Stahlhüttenverordnung, Azetylenverordnung sowie der AAV und Steinbruchverordnung. Mit BGBl II Nr 313/2002 wurde die AM-VO geändert. Es wurden redaktionelle Versehen in der Stammfassung beseitigt und Klarstellungen getroffen. Die Prüfung von AM, die teilweise noch in der BauV geregelt war, ist nun umfassend in der AM-VO enthalten.