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Ernst Piller | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3.1 Lichttransmissionsgrad von Lichteintrittsflächen nach § 25 Abs 1 AStV

  • Bis zu einem Lichttransmissionsgrad der Verglasung von 0,65 ist die Größe der Lichteintrittsfläche von in Summe mindestens 10 % der Bodenfläche des Raumes ausreichend.
  • Bei Lichttransmissionsgraden unter 0,65 ist die Lichteintrittsfläche entsprechend zu vergrößern.
  • Lichteintrittsfläche ist die Netto-Glasfläche eines Fensters, ohne Rahmen und Sprossen.

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