Neu
Dokument-ID: 296018
5.3.9 Maßnahmen
Künstliche optische Strahlung – Maßnahmen
Ergibt die Gefahrenbeurteilung eine Überschreitung eines Expositionsgrenzwertes, so sind Gegenmaßnahmen zu treffen. Möglichkeiten zur Verringerung der Exposition sind: