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Regina Holleis | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.6.4 Unzeitige Zündung

Sprengarbeiten – Unzeitige Zündung

Beim Umgang mit Sprengmitteln und in einem Umkreis von 25 m darf nicht geraucht, kein offenes Licht oder Feuer verwendet werden und keine Arbeiten durchgeführt werden, bei denen die Gefahr von Funkenflug besteht.

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