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Dokument-ID: 452298
3.1 Bestellung
Das Arbeitnehmer/innenschutzgesetz (ASchG) verpflichtet grundsätzlich alle Arbeitgeber/innen zur Bestellung von Sicherheitsfachkräften. Seit Jänner 2002 ist aufgrund des ANS-RG auch die Bezeichnung „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ zulässig (§ 73 Abs 1 ASchG).