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Dokument-ID: 301859
3.3 Die Sonderbestimmungen für den Verkehrsbereich
Arbeitnehmerschutz – Sonderbestimmungen für den Verkehrsbereich
Ergänzende Sonderbestimmungen zum ASchG
Für den Aufgabenbereich des Verkehrs-Arbeitsinspektorates bzw für die Verkehrsunternehmen sind dieselben Arbeitnehmerschutzvorschriften anzuwenden wie außerhalb des Verkehrsbereiches, insb das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und die Durchführungsverordnungen zum ASchG, sowie das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 (ArbIG).