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Regina Holleis | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.8.3 Sprengarbeiten unter Wasser

Sprengarbeiten unter Wasser dürfen nur von Sprengbefugten durchgeführt werden, welche auch die Fachkenntnisse für Taucherarbeiten gem §§ 62 und 63 ASchG nachweisen können.

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