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Dokument-ID: 451857
4.4.3 Gleichstellung und Antidiskriminierung
Menschen mit Behinderungen sind im privaten und beruflichen Alltag oft mit verschiedensten Benachteiligungen konfrontiert. Gesetzliche Rahmenbedingungen auch außerhalb des Arbeitsschutzrechts sollen gewährleisten, dass Benachteiligungen in allen Lebensbereichen verhindert bzw möglichst beseitigt werden oder gar nicht erst entstehen.