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Neu Dokument-ID: 452608

Renate Novak - Maria Lang - Ernst Piller | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3 Planung und Durchführung

Eine Unterweisung muss jedenfalls erfolgen

  • vor Aufnahme der Tätigkeit,
  • bei einer Versetzung oder Veränderung des Aufgabenbereiches,
  • bei Einführung oder Änderung von Arbeitsmitteln,
  • bei Einführung neuer Arbeitsstoffe,
  • bei Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren und
  • nach Unfällen oder Ereignissen, die beinahe zu einem Unfall geführt hätten, sofern dies zur Verhütung weiterer Unfälle nützlich erscheint.

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