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FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.6.2 Aufzeichnungen und Unterlagen

Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin muss arbeitnehmerbezogene Aufzeichnungen führen (§ 58 Abs 4 und 5 ASchG). Die Aufzeichnungen müssen beinhalten:

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