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Robert Seeberger - Peter Tappler - Hanns Michael Moshammer - Hans-Peter Hutter | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.11 Radon

Regelwerke zum Radon

Das radioaktive Edelgas Radon (Rn-222) findet zunehmend als Innenraumschadstoff Beachtung. Man kann es nicht riechen, nicht sehen und nicht schmecken. Es kommt in allen Böden vor und kann daraus entweichen. Gesetzlich ist in Österreich der Schutz vor Radon im Strahlenschutzgesetz und in der Radonschutzverordnung geregelt, die beide aus dem Jahre 2020 stammen. Das Strahlenschutzgesetz legt unter anderem den Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen fest und definiert Verantwortliche im Betrieb. Es legt fest, dass die Radonexposition am Arbeitsplatz über einen Zeitraum von sechs Monaten erhoben werden muss und erforderlichenfalls Optimierungsmaßnahmen durchzuführen sind. Die Radonschutzverordnung legt einen Referenzwert von 300 Bq/m³ fest. Bq steht für Becquerel und misst die Zahl der radioaktiven Zerfälle pro Sekunde. Der zugehörige physikalische Parameter ist die Aktivität. Der Referenzwert ist eine Aktivitätsdichte, das heißt, er beschreibt die Zahl der Zerfälle pro Sekunde in einem Kubikmeter Luft. In Anlage 1 der Radonschutzverordnung sind Ortschaften bzw politische Bezirke in ganz Österreich gelistet, in denen Radonschutzmaßnahmen an Arbeitsplätzen erforderlich sind. Diese Gebiete heißen Radonschutzgebiete. In derselben Anlage sind Gebiete, so genannte Radonvorsorgegebiete, in denen in neu errichteten Gebäuden mit Aufenthaltsräumen Vorsorgemaßnahmen zu treffen sind, gelistet.

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