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Ernst Piller | Praxiswissen | Fachbeitrag

15 Übernahme einer bestehenden Arbeitsstätte, einer bestehenden Betriebsanlage

Bevor Sie eine bestehende Betriebsanlage (zB ein Verkaufslokal, eine Werkstätte, ein Gasthaus) übernehmen, erkundigen Sie sich, ob es Unterlagen, Genehmigungen etc für diese Betriebsanlage gibt.

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