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Renate Novak - Reinhild Pürgy | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.1 REACH-Verordnung

Mit 1. Juni 2007 trat die EG-Verordnung Nr 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, die „REACH-Verordnung“ in Kraft. Als EG-Verordnung ist sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU anzuwenden. Die Einhaltung der Bestimmungen sowie Sanktionen im Verstoßfall müssen die Mitgliedstaaten selbst festlegen.

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