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Dokument-ID: 452279
2.4 Information und Beteiligung vor der Bestellung
Vor der Bestellung von betriebseigenen und/oder externen Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmediziner/innen bzw der Inanspruchnahme von arbeitsmedizinischen oder sicherheitstechnischen Zentren sind die Arbeitnehmer/innen oder ihre Vertreter/innen zu informieren und zu beteiligen: