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Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3.3 Körperzwangshaltung

Die Körperhaltung, die während einer Arbeitstätigkeit eingenommen wird, kann in jeder Belastungsart (zB beim Heben und Tragen von Lasten oder Belastungen durch repetitive Tätigkeiten) negativ wirken und ist somit ein wesentlicher Faktor für die Höhe der körperlichen Belastung. Bei der Belastungsart der Körperzwangshaltung sind ausschließlich jene Haltungen von Interesse, die eine hohe statische Muskelarbeit erfordern und bei denen somit eine bestimmte Körperhaltung über eine gewisse Zeit eingenommen wird. Die DGUV und die BAuA definieren im durchgeführten Projekt MEGAPHYS die Belastungsart wie folgt:

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