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Elsbeth Huber | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.3.8 Gesundheitsmanagement und Qualitätssicherung

Gesundheitsmanagement und Qualitätssicherung – neue Anforderungen an die arbeitsmedizinische Tätigkeit

Die Arbeitsmedizin geht immer mehr in Richtung eines aktiven betrieblichen Gesundheitsmanagement. Der Begriff „Gesundheitsmanagement“ verdeutlicht, dass es um mehr geht als um den gesetzlich geregelten Arbeitsschutz. Gewünscht ist ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die Ermittlung und Beschreibung der Präventions- und Gesundheitspotenziale im jeweiligen Betrieb. Der bewusste Umgang mit den physischen und psychischen Ressourcen der Mitarbeiter:innen einerseits und die Sicherung und Förderung dieser Ressourcen andererseits ist ein wesentliches strategisches Ziel.

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