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Neu Dokument-ID: 1153065

Julia Lebersorg | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3.2 Ziehen und Schieben von Lasten

Die Belastungsart „Ziehen und Schieben von Lasten“ ist ebenfalls in § 64 Abs 1 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes geregelt. Auch diese Art der körperlichen Belastung zählt zur Lastenhandhabung.

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