Neu
Dokument-ID: 1153065
3.3.2 Ziehen und Schieben von Lasten
Die Belastungsart „Ziehen und Schieben von Lasten“ ist ebenfalls in § 64 Abs 1 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes geregelt. Auch diese Art der körperlichen Belastung zählt zur Lastenhandhabung.