1.1 Planung des ArbeitnehmerInnenschutzes auf Baustellen
Baustellen sind europaweit Hochrisikobereiche mit einer hohen Anzahl von schweren Arbeitsunfällen. Viele Unfallursachen reichen bis in die Planungsphase zurück, obwohl das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz seit mehr als 20 Jahren in Kraft ist und laufend dem technologischen Fortschritt sowie neuen sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Erkenntnissen angepasst wird. Doch die Anwendung der Rechtsvorschriften ist nur sichergestellt, wenn der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz von ArbeitnehmerInnen ein angemessener Stellenwert im Bauunternehmen zugebilligt wird. ArbeitnehmerInnenschutz ist Führungsaufgabe!