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Dokument-ID: 453923
11.5 „Typische Gefahren“ für Männer/Frauen?
Der geteilte Arbeitsmarkt kann im ArbeitnehmerInnenschutz zu Gefahren- und Belastungssituationen führen, die überwiegend Frauen oder Männer betreffen und dem Grunde nach oft kaum hinterfragt werden. Daran anknüpfende Schutzmaßnahmen sind damit in ihrer Wirksamkeit von vornherein beschränkt und nicht für alle Arbeitnehmer/innen gleichermaßen wirksam.