5.3.5 Grenzwerte
Künstliche optische Strahlung – Grenzwerte
Die Grenzwerte für kohärente und inkohärente künstliche optische Strahlung sind abhängig von der emittierten Wellenlänge (bzw vom Wellenlängenbereich bei Breitbandquellen) und von der Bestrahlungsdauer. Die für biologische Auswirkungen auf Haut und Augen relevanten physikalischen Größen sind Bestrahlung, Bestrahlungsstärke und Strahldichte. Die Definitionen dieser Größen und die Höhe der entsprechenden Expositionsgrenzwerte, die von ICNIRP (International Commission on non-ionizing radiation protection) im Auftrag der Europäischen Kommission festgelegt wurden, werden im Anhang der VOPST angeführt.