Neu
Dokument-ID: 826955
1.2 Umsetzung auf der Baustelle
Der/Die ArbeitgeberIn hat dafür zu sorgen, dass die festgelegten und dokumentierten Maßnahmen auch umgesetzt werden. In der Ablauforganisation einer Baustelle fällt diese Aufgabe mit hoher Wahrscheinlichkeit der Bauleitung zu. Damit auch eine entsprechende Umsetzung erfolgen kann, muss die Bauleitung über die erforderlichen Anordnungsbefugnisse verfügen oder die Oberbauleitung (soweit vorhanden) muss die ordnungsgemäße Umsetzung veranlassen.