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Dokument-ID: 1020530
4.2 Psychische Belastung im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Im Jänner 2013 ist eine Novelle des ASchG in Kraft getreten, in der die psychische Gesundheit und die Pflicht zur Evaluierung der psychischen Belastung erstmals explizit angeführt wurde. Dies ist im ASchG in den Begriffsbestimmungen im § 2 Abs 7 festgelegt: