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Neu Dokument-ID: 452285

Renate Novak - Maria Lang | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.6 Abberufung

Die Tätigkeit einer Sicherheitsfachkraft und eines Arbeitsmediziners beruht auf einem Vertrag mit dem Arbeitgeber:

  • Dienstvertrag bei betriebseigenen Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern
  • Werkvertrag mit externen Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern
  • Werkvertrag mit einem sicherheitstechnischen oder arbeitsmedizinischen Zentrum

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