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Dokument-ID: 282784
15.3.6 Gefährliche Arbeiten
Im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren im Tagbau sind insbesondere gefährliche Arbeiten zu betrachten.
- Es sind Arbeitsvorgänge festzulegen, für welche – zusätzlich zur gesetzlichen Verpflichtung nach § 4 TAV – ein Arbeitsfreigabesystem einzurichten ist.
- Es sind Überlegungen dahingehend anzustellen, welche normalerweise gefahrlosen Arbeiten es im Tagbau gibt, welche zu gefährlichen Arbeiten werden, wenn sie sich mit anderen Arbeitsvorgängen überschneiden.
- Gefahren beim Betrieb und bei der Instandhaltung von Anlagen untertage, die mit dem Tagbau in Zusammenhang stehen, wie Sturzschächte, Förderstrecken oder Tunnel für Verkehrswege müssen ermittelt und beurteilt werden.
- Weiters sind absehbare Betriebsstörungen, Notfälle und gefährliche Ereignisse nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß abzuschätzen und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten.
- Gefahr bringende Auswirkungen der Gewinnungstätigkeit auf Arbeitnehmer/innen in unmittelbarer Umgebung (in Aufbereitungsanlagen, Werkstätten oder Bürogebäuden) sind ebenfalls einer Ermittlung und Beurteilung zu unterziehen.