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Dokument-ID: 293729
5.2.8 Anhörung, Beteiligung, Information und Unterweisung
Lärm – Anhörung, Beurteilung, Information und Unterweisung
Anhörung, Beteiligung
Die Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer/innen hat sich zu beziehen auf
- die Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren,
- die Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung der Lärmexposition,
- die Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung (Gehörschutz).