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Dokument-ID: 290265
2.8 Sonstige Einwirkungen und Belastungen
Im ASchG ist der physikalischen Einwirkung Lärm aus Gründen besonderer Bedeutung ein eigener Paragraph gewidmet (§ 65 ASchG). Als sonstige Einwirkungen sind im § 66 ASchG angeführt: