3.2 Das Verkehrs-Arbeitsinspektorat
Das Verkehrs-Arbeitsinspektorat (VAI) ist seit 01.07.2012 im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) als Kompetenzzentrum VAI im Zentral-Arbeitsinspektorat (Abteilungen 11 und 12) eingerichtet. Bis zur Organisationsreform der Arbeitsinspektion durch das 2. Stabilitätsgesetz 2012 (2. StabG 2012), BGBl I Nr 35/2012, war das VAI als Arbeitsschutz-Spezialbehörde für das Verkehrswesen im Verkehrsministerium (BMVIT). Als Teil der Arbeitsinspektion und zuständige Arbeitsaufsichtsbehörde hat sie dafür zu sorgen, dass der gesetzliche Schutz der Arbeitnehmer/innen in den Verkehrsunternehmen ausreichend gewährleistet ist.