Neu
Dokument-ID: 1085393
7.5.5 Rauchen am Arbeitsplatz
Dass Rauchen in hohem Ausmaß Schadstoffe, Feinstaub und dadurch nachgewiesene Gesundheitsschäden produziert, muss nicht weiter erklärt werden. In Arbeitsstätten in Gebäuden ist das Rauchen sowohl für Arbeitgeber und Beschäftigte verboten, sofern Nichtraucher in der Arbeitsstätte beschäftigt sind. Arbeitgeber können allerdings eigene Räume zum Rauchen einrichten.