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Neu Dokument-ID: 286653

Renate Novak - Josef Kerschhagl - Reinhild Pürgy - Elke Schneider | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.9 Zugangsbeschränkungen

Arbeitsstoffe – Zugangsbeschränkungen

Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass unbefugte Arbeitnehmer zu Bereichen, in denen eindeutig krebserzeugende, erbgutverändernde, fortpflanzungsgefährdende sowie biologische Arbeitsstoffe der Gruppen 2–4 in Verwendung stehen, keinen Zugang haben.

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