Neu
Dokument-ID: 455201
6.5 Verkettung von Maschinen
Wird ein Arbeitsmittel gem § 35 Abs 4 ASchG verkettet und ergibt sich dadurch ein verändertes oder größeres Gefahrenpotenzial, so muss der Arbeitgeber entsprechend Maßnahmen setzen. Es muss