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Dokument-ID: 372274
4.1 Allgemeine Grundsätze
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) enthält allgemeine Grundsätze über den Einsatz der Arbeitnehmer. Diese Grundsätze stammen zum Teil aus den bisher geltenden Regelungen, zum Teil aus den EG-Richtlinien. Diese allgemeinen Grundsätze werden in manchen Bereichen durch Detailregelungen (zB über notwendige Fachkenntnisse, gesundheitliche Eignung) ergänzt. Besondere Regelungen gelten für Frauen, Jugendliche und Behinderte.