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Dokument-ID: 299995
13.8.2 Sprengarbeiten unter Tage
Sprengungen unter Tage kommen im untertägigen Bergbau und im Bauwesen (Stollen-, Tunnel- oder Schachtbauten) vor.
Die Sprengmittelverordnung sieht für Sprengstoffe, die unter Tage eingesetzt werden vor, dass die entstehenden Sprengschwaden Kohlenmonoxid, nitrose Gase, andere Gase, Dämpfe oder schwebfähige feste Rückstände nur in einer Menge enthalten dürfen, die unter den üblichen Betriebsbedingungen keine Gesundheitsschäden verursachen.