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Neu Dokument-ID: 292835

Martina Molnar - Michael Wichtl - Brigitte-Cornelia Eder | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.1.5 Schlussbestimmungen

Ausnahmen und Abweichungen (§ 16 BS-V)

„(1) Auf Arbeitsvorgänge, die fallweise kurzdauernde Eingaben und Abfragen von Informationen am Bildschirm mit nachfolgendem Tätigkeitswechsel (zB Kundenbetreuung in Kaufhäusern, Buchhandlungen, im Bankschalterdienst oder bei der Lagerhaltung) erfordern, sind die §§ 4 und 5 BS-V nicht anzuwenden.“

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