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Dokument-ID: 250152
1.2 Arbeitnehmer – Rechte und Pflichten
Die Pflicht, für den Schutz der Arbeitnehmer zu sorgen, trifft in erster Linie den Arbeitgeber. Dies bedeutet aber freilich nicht, dass Arbeitnehmer frei von jedweden Pflichten sind. Vielmehr haben Arbeitnehmer die vorgegebenen Vorschriften ihres Arbeitgebers einzuhalten und die erteilten Weisungen des Arbeitgebers einzuhalten.