17.6.1 Erhebung der Radon-Exposition an Arbeitsplätzen
Das StrSchG verpflichtet die verantwortliche Person eines Unternehmens einer Radon-Kuranstalt oder -Kureinrichtung, innerhalb von 6 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit – wenn es sich um die Neuerrichtung solcher Arbeitsplätze handelt – die Ermittlung der Radon-Konzentration in Auftrag zu geben. Für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des StrSchG bestehende Arbeitsplätze beträgt die Erfüllungszeit für die Durchführung der Radon-Expositionsermittlung entsprechend den Übergangsbestimmungen des Gesetzes 2 Jahre.