4.4.1 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und Arbeitsstättenverordnung (AStV)
Beschäftigung von Menschen mit Behinderung – ASchG und AStV
Anstelle eines eigenen Regelwerks für behinderte Arbeitnehmer/innen sind im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und in der Arbeitsstättenverordnung besondere Bestimmungen über die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen normiert, die durch das allgemeine Arbeitsrecht und Behinderteneinstellungsgesetz (BEinStG) ergänzt werden. Behinderte sollen entsprechend ihren individuellen Fähigkeiten im Arbeitsprozess eingegliedert werden, die Arbeitsbedingungen sind so zu gestalten, dass keine zusätzlichen Risken im sicherheitstechnisch-arbeitshygienischen Arbeitsschutz auftreten.