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Dokument-ID: 451838
4.4 Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
Nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) besteht eine grundsätzliche Verpflichtung zur behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsstätten. § 15 der Arbeitsstättenverordnung (AStV) regelt die barrierefreie Gestaltung der Arbeitsstätten.