1.3 Grundlagen zu REACH und CLP-Verordnung
Die Abkürzung REACH steht für „Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von Chemikalien“. Dabei ist der Begriff „Chemikalien“ sehr weit zu verstehen. Einerseits sind „Chemikalien“ in diesem Zusammenhang klassische chemische Stoffe, wie zB Aceton und Benzol, anderseits umfasst der Begriff aber auch diverse Fertigprodukte in Form von Gemischen, wie zB Lacke, Kleber und Verdünnungen. Betroffen sind auch komplexere Stoffe bzw Gemische, wie zB Duftöle und Pflanzenextrakte. Grundsätzlich umfasst damit REACH alles, was nicht explizit von der Verordnung ausgenommen ist. Das wiederum heißt, dass der Geltungsbereich von REACH sehr groß ist.