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FORUM Media (red) - Eva Maria Marat | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.4.2 Aufgaben der Ärzte/Ärztinnen

Die Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Gesundheitsüberwachung obliegt den durch den Bundesminister für Arbeit Soziales und Konsumentenschutz ermächtigten Ärzten/ermächtigte Ärztinnen. Neben den fachlichen Voraussetzungen müssen auch sachliche Erfordernisse für die Erteilung einer Ermächtigung erfüllt sein (§ 56 Abs 2 ASchG).

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