© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 551312

Ernst Piller | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.6 Leitern (3. Abschnitt AM-VO)

  • Leitern dürfen sich nicht gefährlich durchbiegen
  • Trittsichere Sprossen und Stufen
  • Gleicher Sprossen- oder Stufenabstand
  • Sprossenabstände max 30 cm betragen (die oberen zwei Sprossenabstände von Stehleitern dürfen max 35 cm groß sein)
  • Holmabstand mind 28 cm
  • Aufgenagelte Stangen, Bretter oder Latten als Sprossen und Stufen sind verboten
  • Verlängern durch Befestigen von Latten an Holmen ist verboten
  • Festverlegte Leitern müssen um mind 1 m über die Ein- oder Ausstiegsstelle hinausragen (oder eine andere Anhaltevorrichtung ist vorhanden)
  • Absturzsicherung für festverlegte Leitern
    • für Leiternlängen über 5 m,
    • ab einer Höhe von 3 m,
    • Rückensicherung oder Steigschutz,
    • ab einem Höhenunterschied von mehr als 5 m zur Umgebung ab 2 m Höhe.
  • Plattformen alle 10 m durch Plattformen
  • Sicherung gegen Auseinandergleiten der Leiterschenkel bei Stehleitern
  • Keine Quetschstellen oberhalb der Gelenke von Stehleitern
  • Anlegeleitern über 8 m Länge müssen eine zusätzliche Sicherung gegen seitliches Umfallen aufweisen

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Das ASchG in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop